Batterie-Sicherheit – Das CE-Kennzeichen

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Bei der Entwicklung von Batterie-Packs wird der Fokus oftmals nur auf die technische Entwicklung gelegt. Das allein greift jedoch zu kurz. Schließlich benötigen neue Batterien verschiedene Zertifizierungen, damit sie rechtskonform auf den Markt gebracht werden können.

Weltweit existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Regularien und Vorschriften über das Inverkehrbringen von Lithium-Batteriepacks. Neben dem UN38.3 Transporttest, der Pflichtprogramm für den Transport ist, gibt es weitere Zertifizierungen, die die Sicherheit von Batterien betreffen.

Der Mindeststandard für die Batterie-Sicherheit

Eine Besonderheit ist das Europäische CE-Konformitätsverfahren. Das Kürzel CE steht für „Communauté Européenne“ und wurde von der Europäischen Union ins Leben gerufen. Das Verfahren soll einen Mindestsicherheitsstandard für Produkte gewährleisten. Damit soll der freie Warenverkehr zwischen den Staaten der EU ermöglicht werden und es werden einheitliche Regeln für alle Marktteilnehmer geschaffen.

CE-Kennzeichen

Sie haben sicher schon eine Vielzahl an Produkten gesehen, die mit dem CE-Symbol gekennzeichnet sind. Der Produktmarkierung mit dem CE-Symbol geht immer die Konformitätsbewertung voraus, nach der auch noch die die Konformitätserklärung erstellt wird.

Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen. Vielmehr dokumentiert der Hersteller damit, dass er alle Regeln und damit die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten hat. Daher ist es auch nicht an ein Zulassungsverfahren gekoppelt und weist nicht auf eine unparteiische Prüfung hin. Der Hersteller selbst darf das Siegel auf seinem Produkt anbringen. Welche Richtlinien für sein Produkt gelten, muss der Hersteller selbst herausfinden. Ist allerdings zu dem Zeichen eine vierstellige Prüfnummer angebracht, weist dies auf die Überprüfung durch eine externe Kontrollinstanz, die sogenannte Benannte Stelle (Notified Body) hin, was z.B. bei Medizinprodukten oder persönlicher Schutzausrüstung der Fall sein kann.

Hier sind einige der wichtigsten Aufgaben, die Hersteller und Anbieter erfüllen müssen, bevor sie Produkte in Verkehr bringen:

  • Bestimmung des beabsichtigten Gebrauchs
    • Bestimmung der anwendbaren Richtlinien
    • Bestimmen, ob eine Benannte (Notifizierte) Stelle hinzugezogen werden muss
    • Erstellen der technischen Dokumentation
    • Durchführung der Tests (Festlegung, welche Tests notwendig sind, um Sicherheit zu gewährleisten)
    • Erstellen der Konformitätserklärung, Anbringen der CE-Markierung auf dem Produkt (mind. 5mm Höhe)

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung des Herstellers für das gesamte Verfahren. Neben dem Hersteller (mit seinem Sitz in der EU) sind auch Importeure, Händler und sogenannte Fulfilment-Center (E-Commerce mit Schwerpunkt Logistik) verpflichtet, sich an vorgegebene Regeln zu halten.

Das Konformitätsverfahren selber beinhaltet eine technische Dokumentation mit folgendem Inhalt:

  • Produkt-Design Informationen
  • BOM
  • Schaltpläne
  • Herstellprozess
  • Test-Reports
  • Bedienungsanleitung
  • Risikoanalyse

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass Hersteller für die Einhaltung der europäischen Richtlinien für die eigenen Produkte verantwortlich sind. Die Einhaltung der Richtlinien wird mit der Konformitätserklärung und dem Anbringen des CE-Kennzeichens bestätigt.

Die relevanten Sicherheitstests können vom Hersteller frei gewählt werden, sie müssen auch nicht (Ausnahme: Benannte Stelle muss hinzugezogen werden) in einem akkreditierten Prüflabor durchgeführt werden. Stichwort Eigenverantwortung: der Hersteller muss die Sicherheit verantworten und das durch geeignete Tests belegen können. Erfahrungsgemäß greifen die meisten Hersteller auf die passenden harmonisierten Standards zurück, die sich in den Durchführungsrichtlinien in den Amtsblättern der Europäischen Union finden. Damit ist man auf der sicheren Seite.

Für Batterien kommen folgende Richtlinien und Verordnungen in Frage, die zu einem Konformitätsverfahren führen können:

  • Medical Device Regulation (MDR) 2017/745/EU -> bei Medizinprodukten
  • Electromagnetic Compatability Directive (EMC) -> bei Geräten oder eigenständigen Funktionseinheiten
  • Low Voltage Directive for safety 2014/35/EU -> ab 75-1500V Gleichstrom (bzw. 50-1000V Wechselstrom)
  • Batterie Verordnung 2023/1542 -> am 28.07.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht -> gilt für alle Zellen und Batterien

Zusätzlich empfehlenswert, aktuell aber nicht verpflichtend für das Konformitätsverfahren, sind die relevanten Tests für Produktsicherheit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und vorhersehbaren Fehlgebrauch: für wiederaufladbare Batterien (lithium- und nickelbasiert) wäre dies z.B. der EN62133 für portable Anwendungen. Dieser Standard beschreibt im Detail die Tests, die die Batterie bestehen muss, um regulatorisch als „sicher“ zu gelten. Solange das Endprodukt nicht in einem akkreditierten Labor nach dem dafür einschlägigen Standard geprüft wird, wird dazu kein IEC- oder CB-Zertifikat benötigt. Eine Zusammenfassung der Testresultate reicht dabei im Rahmen der technischen Dokumentation aus.

Jauch Batterien eingespannt für den Be- und Entladetest
Hersteller verpflichten sich mit dem Aufbringen des CE-Kennzeichens, geltende Standards einzuhalten.

Sprechen Sie uns bei Fragen an, wir können alle relevanten Tests rechtssicher durchführen.

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