Änderung bei UN 38.3 Transporttest: Prüfbericht für Lithium-Batterien wird zur Pflicht
Dienstag, 03 Dezember 2019
Wer Batterien und Batteriezellen versendet, für den war der 01. Januar 2020 ein wichtiges Datum: Ab sofort müssen alle Versender eine Prüfungszusammenfassung vorlegen können, die das Bestehen des UN 38.3 Tests zum Transport von Lithium-Batterien belegt. Diese Regelung gilt über alle Verkehrsträger hinweg und unabhängig davon, ob die Batterie bzw. Batteriezelle bereits in das Endprodukt
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