Änderung bei UN 38.3 Transporttest: Prüfbericht für Lithium-Batterien wird zur Pflicht
Wer Batterien und Batteriezellen versendet, für den war der 01. Januar 2020 ein wichtiges Datum: Ab sofort müssen alle Versender eine Prüfungszusammenfassung vorlegen können, die das Bestehen des UN 38.3 Tests zum Transport von Lithium-Batterien belegt. Diese Regelung gilt über alle Verkehrsträger hinweg und unabhängig davon, ob die Batterie bzw. Batteriezelle bereits in das Endprodukt
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Der Transport von Lithium-Batterien nach UN 38.3
Lithium-Batterien und Batteriezellen fallen unter die Transport-Gefahrgutklasse 9, genau wie beispielsweise auch flüssiger Stickstoff. Die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Transport sind dementsprechend hoch. Egal ob per Schiene, Straße oder mit dem Flugzeug – ob eine Batterie transportiert werden darf oder nicht regelt der Transporttest 38.3 der Vereinten Nationen. Nur wenn eine Batterie die folgenden
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