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Batteriegesetz 2021: Für Jauch-Kunden ändert sich nichts

Zum 01.01.2021 ist eine Novelle des deutschen Batteriegesetzes (BattG) in Kraft getreten. Diese betrifft insbesondere die Meldepflicht für Batterie-Hersteller und Importeure und damit auch die Entsorgung von Altbatterien.

Was hat sich verändert?

Bisher bestand vor dem Inverkehrbringen von Batterien die Pflicht zur Registrierung beim Umweltbundesamt (UBA). Diese Meldepflicht wurde im Zuge der Gesetzesnovelle auf die Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) übertragen. Die Stiftung EAR kümmerte sich bislang um die Entsorgung von Elektroschrott nach dem Elektrogesetz (ElektroG). Durch die Änderung des BattG überträgt das UBA seine bisherigen Aufgaben und Befugnisse auf die Stiftung EAR.

Was bedeutet das für Jauch Quartz?

Die Jauch Quartz GmbH ist bereits seit vielen Jahren als Batterie-Hersteller im Melderegister des UBA eingetragen. Mit der Novelle des BattG muss nun die Aufnahme ins Melderegister der Stiftung EAR erfolgen. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangszeit von einem Jahr, also bis zum 01.01.2022, vorgesehen.

Wir haben den Registrierungs-Prozess in Zusammenarbeit mit unserem Dienstleister für die Batterieentsorgung, der Stiftung GRS, bereits angestoßen. Wir rechnen mit einer erfolgreichen Registrierung im Laufe der nächsten Monate, also in jedem Falle innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist.

Zylindrische Lithium-Batterie mit Recyclingsymbol

Was ändert sich für Sie als Jauch-Kunden?

Im Hinblick auf die Entsorgung von Jauch-Altbatterien ändert sich für Sie nichts. Genau wie bisher werden Jauch-Altbatterien über unseren Dienstleister, die Stiftung GRS, entsorgt.

Für alle Rückfragen zum Thema wenden Sie sich gerne direkt an unseren Experten:

Sönke Zacher
07720 945-159
Soenke.Zacher@jauch.com

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